SPD erreicht Entlastung privater Grundstücksbesitzer von Zwangsabgaben

Veröffentlicht am 31.01.2016 in Kommunalpolitik

Ausschuss für kommunale Fragen folgt SPD-Initiative zum Straßenbaubeitragsrecht - SPD-Fraktion hat bereits Mitte Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt - CSU, Grüne und Freie Wähler ziehen nun nach

München - Die SPD hat einen Sieg für private Haus- und Grundbesitzer errungen, die dadurch fortan von teilweise horrenden Zwangsabgaben bei Straßenausbauten verschont bleiben. Klaus Adelt, der Sprecher für kommunale Daseinsvorsorge der SPD-Landtagsfraktion, zeigt sich hocherfreut über den parteiübergreifenden Konsens für eine Reform des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAB), das morgen (27.01.) Thema im Ausschuss für kommunale Fragen sein wird. Konkret geht es um das so genannte Straßenbaubeitragsrecht. Straßenausbaubeiträge treffen fast jeden Grundstücksbesitzer über kurz oder lang. Sie werden fällig, wenn eine Straße grunderneuert wird.

Zwar reichen alle vier Fraktionen eigene Gesetzesentwürfe ein, am Ende wird es aber zu einer gerechteren Kostenverteilung für die Bürgerinnen und Bürger kommen, so wie es die SPD seit dem Sommer forderte. "Bereits am 16. Juli 2015 hatte die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Betroffenen zu entlasten. Die anderen Fraktionen im Landtag haben diesen Entwurf nun mehr oder weniger detailgetreu übernommen und sind mit eigenen Gesetzentwürfen nachgezogen", betont Adelt die Urheberschaft der SPD.

Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, dass als Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen, sogenannte wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Das bedeutet, dass die für den Straßenausbau anfallenden Kosten jährlich auf alle Anlieger in der Gemeinde bzw. ihren Ortsteilen umgelegt werden. „Dadurch können die Lasten für den einzelnen Beitragsschuldner um ein Vielfaches reduziert und damit sozialverträglich gestaltet werden“, erklärt Adelt.

Die Bürger sollen zudem rechtzeitig über Art, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahme informiert werden. „Frühzeitige Informationen schaffen Akzeptanz und ermöglichen es den Betroffenen, sich auf die Beitragszahlungen rechtzeitig einzustellen“, unterstreicht Adelt. Außerdem sollen künftig Eigenleistungen der Gemeinde, die sie anstelle beauftragter Unternehmen oder Planungsbüros mit eigenen Kräften erbringen sowie kommunale Sachleistungen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. „Dafür sind auch Pauschalen denkbar, die sich für die Beitragsschuldner kostensenkend auswirken.“

 

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